Schulbereich für Taubblinde und Hörsehbehinderte
Spezielle Angebote ermöglichen soziales Leben
Unsere Schülerinnen und Schüler mit Taubblindheit oder Hörsehbehinderung sind nicht automatisch in der Lage, Hilfen und Methoden für hör- oder sehbeeinträchtigte Menschen in Anspruch zu nehmen. Sie brauchen spezielle Angebote für die Kommunikation, das soziale Leben sowie die Selbstversorgung und Orientierung. Schülerinnen und Schüler des Taubblindenschulbereiches sind:
- Kinder und Jugendliche mit angeborener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
- Kinder und Jugendliche mit erworbener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
- Kinder und Jugendliche, die von Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit bedroht sind
- mehrfach- und sehbehinderte oder mehrfach- und hörbehinderte Kinder und Jugendliche mit spezifischem Kommunikationsförderbedarf