Schulbereich für Taubblinde und Hörsehbehinderte

Spezielle Angebote ermöglichen soziales Leben

Unsere Schülerinnen und Schüler mit Taubblindheit oder Hörsehbehinderung sind nicht automatisch in der Lage, Hilfen und Methoden für hör- oder sehbeeinträchtigte Menschen in Anspruch zu nehmen. Sie brauchen spezielle Angebote für die Kommunikation, das soziale Leben sowie die Selbstversorgung und Orientierung. Schülerinnen und Schüler des Taubblindenschulbereiches sind:

  • Kinder und Jugendliche mit angeborener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
  • Kinder und Jugendliche mit erworbener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
  • Kinder und Jugendliche, die von Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit bedroht sind
  • mehrfach- und sehbehinderte oder mehrfach- und hörbehinderte Kinder und Jugendliche mit spezifischem Kommunikationsförderbedarf

Ihr Ansprechpartner

Torsten Burkhardt

Leiter Schulbereich für Taubblinde & Hörsehbehinderte