Ziel ist es, Ausbildung und Weiterbildung von inländischen Arbeitskräften zu steuern und zu fördern sowie die Anwerbung von internationalen Fachkräften in der Eingliederungshilfe zu ermöglichen.
Warum?
- reine Basisversorgung ist keine Personenzentrierung
- Teilhabewünsche und -ziele der Klienten können nicht erfüllt werden
- drohender Qualitätsverlust in der Assistenz von Menschen mit Behinderung
- Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und des BTHG können nicht erfüllt werden, wenn es nicht ausreichend Assistenz gibt
- drohende Überlastung des vorhandenen Personals
- der Beruf muss in Bekanntheit und Attraktivität aufgewertet werden
Was ist zu tun?
Den Beruf Heilerziehungspfleger:in als Mangelberuf anerkennen.
Warum?
- anerkannte Mangelberufe werden in besonderer Weise gefördert
- Ausbildung von Menschen aus dem nicht-europäischen Ausland wird möglich
- die sogenannte "Blaue Karte" ermöglicht ein Daueraufenthaltsrecht in der EU für gut ausgebildete Fachkräfte