Impressum
Schulen im Oberlinhaus gGmbH
Oberlinschule
Oberlinschule
Geschäftsführung: Dr. Matthias Fichtmüller, Katrin Rosenbaum
Rudolf-Breitscheid-Straße 24
14482 Potsdam
Tel: 0331 763-5718
Fax: 0331 763-5224
E-Mail: info@oberlin-schule.de
Gesellschafter: Verein Oberlinhaus
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
Handelsregister: HRB 25877 P
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE308737835
Steuernummer.: 046/125/01810
Verantwortlich für den Inhalt gem. § 18 Abs. 2 MStV ist die Geschäftsführung:
Dr. Matthias Fichtmüller, Katrin Rosenbaum
Webseite: oberlin-schule.de
Dieses Unternehmen ist ein Teil im Unternehmensverbund Oberlinhaus.
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Redaktion: Verein Oberlinhaus
Konzept, Gestaltung und Programmierung: Agentur Brandung
Realisiert mit dem Content-Management-System TYPO3
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) / Whistleblowing
Diese Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem dient dazu, eine strukturierte Methode zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Gesetze innerhalb unseres Unternehmens bereitzustellen. Sie hat das Ziel, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass alle Hinweise und Beschwerden angemessen untersucht und bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, eine transparente, vertrauliche und faire Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeitende, Führungskräfte, Auftragsnehmer/innen und andere Personen in geschäftlicher Beziehung mit uns Bedenken oder Missstände sicher und geschützt melden können.
Es ist unser fester Grundsatz, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und verantwortungsbewusst Bedenken melden, keinerlei Nachteile oder Maßregelungsmaßnahmen befürchten müssen.
Alle Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers wird geschützt.
Wir ermutigen alle Mitarbeitende und andere Beteiligte, die Bedenken haben oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien beobachten, diese Verfahrensordnung zu nutzen, um Hinweise oder Beschwerden einzureichen. Durch die aktive Beteiligung unserer Mitarbeitenden und die Wahrung der Integrität unserer Unternehmensgruppe können wir gemeinsam eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Zukunft gestalten.
Termin beim Meldestellenbeauftragten (nur Hinweisegeberschutz)
Meldestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
Diese Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem dient dazu, eine strukturierte Methode zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Gesetze innerhalb unseres Unternehmens und entlang unserer Lieferkette bereitzustellen. Sie hat das Ziel, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass alle Hinweise und Beschwerden angemessen untersucht und bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, eine transparente, vertrauliche und faire Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeitende, Führungskräfte, Auftragsnehmer/innen und andere Personen in geschäftlicher Beziehung mit uns Bedenken oder Missstände sicher und geschützt melden können.
Es ist unser fester Grundsatz, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und verantwortungsbewusst Bedenken melden, keinerlei Nachteile oder Maßregelungsmaßnahmen befürchten müssen.
Alle Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers wird geschützt.
Wir ermutigen alle Mitarbeitende und andere Beteiligte, die Bedenken haben oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien beobachten, diese Verfahrensordnung zu nutzen, um Hinweise oder Beschwerden einzureichen. Durch die aktive Beteiligung unserer Mitarbeitenden und die Wahrung der Integrität unserer Unternehmensgruppe können wir gemeinsam eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Zukunft gestalten.
Termin beim Meldestellenbeauftragten (nur Hinweisegeberschutz)